Großkaliberschießen

Großkaliberpistole/Großkaliberrevolver ist eine Disziplin, die vom Deutschen Schützenbund im Rahmen des Breitensportes angeboten wird. In dieser werden zwei unterschiedliche Zeitserien aus einer statischen Position auf eine Zielscheibe in einer vorgegebenen Entfernung abgegeben. Zugelassen sind handelsübliche Pistolen in den Kalibern 9 mm Luger und .45 ACP sowie Revolver in den Kalibern .357 Magnum und .44 Magnum. Einzelheiten zu Waffenbeschränkungen, Munition, Anschlagsart und dem Schießprogramm werden über die Sportordnung des Schützenbundes geregelt.

Beispielsweise darf das Abzugsgewicht der Waffe 1000 g nicht unterschreiten, die Magazinkapazität muss mindestens fünf Patronen betragen. Optische Zielhilfen sind nicht gestattet. Zudem ist die Verwendung der Munition vorgeschrieben. Munition für Revolver darf nur aus selbigen verschossen werden, dieses gilt analog für Pistolenmunition.

Die Scheibenentfernung beträgt 25 Meter, wobei es den Sport ausübenden Vereinen selbst belassen bleibt ob sie Dreh- oder Standscheiben verwenden. Der Waffenanschlag erfolgt stehend freihändig. Die Waffe darf mit beiden Händen gehalten werden und es darf im Voranschlag geschossen werden.

Das Programm umfasst 40 Schuss bestehend aus zwei Durchgängen zu je 20 Schuss, diese sind unterteilt in vier Serien zu je fünf Schuss in 150 Sekunden. Der zweite Durchgang umfasst vier Serien zu je fünf Schuss in 20 Sekunden.

Weitere interessante Information zum Schießen mit der Großkaliberpistole/Großkaliberrevolver  findet Ihr in Wikipedia. Einfach auf diesen Link klicken: Großkaliberpistole/Großkaliberrevolver

Die Ordonnanzwaffe ist nicht mit dem in der deutschen Sprache verwendeten Begriff Dienstwaffe oder dem im englischen Sprachgebrauch verwendeten Begriff service weapon gleichzusetzen, da die Begriffe im deutschen und englischen Sprachraum auch beispielsweise die Waffen der Polizei-, Ordnungs- und Justizbediensteten etc. einschließen. Auch bei privaten Sicherheitsunternehmen mit nicht hoheitlichen Aufgaben wird der Begriff Dienstwaffe verwendet.

Deutsche Schützenverbände differenzieren entsprechend ihren Sportordnungen deshalb meist in Dienstrevolver und Dienstpistolen sowie Ordonnanzgewehre, da Faustfeuerwaffen oft sowohl bei Militär und Polizei eingeführt werden, Gewehre aber vornehmlich beim Militär. Der Verband Deutscher Schützenbund (DSB) definiert innerhalb seiner Sportordnung die zum sportlichen Ordonnanzschießen zugelassenen Waffen.

Weitere interessante Information zum Schießen mit Ordonnzwaffen findet Ihr in Wikipedia. Einfach auf diesen Link klicken: Ordonnanzwaffe

Im Ammerländerschützenbund (ASB) bieten aktuell folgende Vereine das Kleinkaliber-Schießen an:

SV Halsbek

Der ASB veranstaltet zurzeit keine eigenen Wettkämpfe für Großkaliberwaffen. Schützen aus diesem Bereich nehmen an Wettkämpfen teil, die durch den Oldenburg Schützenbund ausgerichtet werden.

Für weitete Informationen wendet Euch gerne an unseren ASB Bundessportleiter oder an die Sportleiter unserer Mitgliedsvereine. Die Information findet Ihr unter dem Reiter Schützenbund Ansprechpartner oder Schützenbund Schützenvereine.

Wir wünschen Euch nun allen ein 3-fach “Gut Schuss”